Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Miet-und Kaufverträge von WBLT.
1.2. Entgegenstehende oder von WBLTs Miet-und Kaufbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennt WBLT nicht an, es sei denn, WBLT hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Die Mietbedingungen von WBLT gelten auch dann, wenn WBLT in Kenntnis entgegenstehender, von WBLTs AGB abweichender Bedingungen des Mieters die Mietsache vorbehaltlos vermieten.
1.3. Die Angebote von WBLT sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist. Ein Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung eines nicht veränderten Angebotes und rechtzeitigem Eintreffen beim Vermieter (innerhalb der Gültigkeitsfrist) zustande. Ein Vertrag kommt ebenfalls durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch WBLT zustande.
1.4. Erfüllungs-und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist 86697 Oberhausen-Kreut.
1.5. Ist der Mieter Vollkaufmann, sind Gerichtsstand die für Oberhausen zuständigen Gerichte.
1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
II. AGB für Mietverträge
1. Mietgegenstand:
Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte von WBLT. WBLT behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch qualitativ gleichwertige andere Geräte zu ersetzten.
2. Mietzeit, Mietzins, Termine, höhere Gewalt
2.1 Die Mietzeit beginnt und endet zu den jeweils in den Mietverträgen angegebenen Zeitpunkten. Ist ein Beginn der Mietzeit nicht ausdrücklich angegeben, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe des Gegenstandes an den Mieter.
2.2 Der zu zahlende Mietzins ist im Mietauftrag angegeben. Sollte ein Mietzins darin nicht enthalten sein, so gilt für das vermietete Gerät der üblicherweise berechnete Mietzins von WBLT.
2.3 Gerät WBLT mit der rechtzeitigen Anlieferung des vermieteten Gerätes in Verzug, hat der Mieter für WBLT eine angemessene Nachfrist zu setzen.
2.4 Kommt der Mieter in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist WBLT berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
2.5 Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff-und Energiemangel, Betriebs-und Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand – auch, soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei den Lieferanten von WBLT, befreit WBLT für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung aus dem Mietvertrag. Solche Ereignisse berechtigen WBLT, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Mieter ein Recht auf Schadensersatz hat.
2.6 Bei der Auftragserteilung des Vertragspartners bis zu 14 Tagen vor Miet-bzw. Dienstleistungsbeginn ist das Angebot von WBLT bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Bei einer kurzfristigeren Auftragserteilung liegt es bei WBLT, eine Auftragsbestätigung gemäß Angebot zu erteilen.
2.7 Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten und Einsatztagen zu verwenden. Der Mieter ermöglicht WBLT den jederzeitigen Zugang zu den Geräten.
3 . Versand, Verpackung, Versicherung
3.1 Die Versendung des Mietgegenstandes erfolgt nur in Standard-Verpackungen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr mit Übergabe der Mietsache an das Transportunternehmen oder beim Verladen auf eigene Fahrzeuge zum Zwecke des Transports an den Mieter auf den Mieter über. Der Versandweg und die Transportmittel werden von WBLT bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Mieter unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen und WBLT unverzüglich von den Transportschäden zu informieren.
3.3 Verbrauchsmaterial wie Klebebänder, Ersatzbrenner usw. werden gesondert berechnet und sind erst auf der endgültigen Rechnung aufgeführt.
4. Zahlung des Mietzinses
4.1 Falls der Mietzins nach dem Mietvertrag in einer einzigen Zahlung zu entrichten ist, ist dieser sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen.
4.2 Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, ist WBLT – ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens – berechtigt, bei Geschäften mit Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB und bei Geschäften mit Unternehmen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.
4.3 Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Mieters, insbesondere bei Zahlungsrückstand, kann WBLT vorbehaltlich weiterer Ansprüche Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen oder die Mietsache bis zur vollständigen Bezahlung zurück behalten.
5. Haftung des Mieters
5.1 Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer-und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u. a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch Ihn – auch ohne eigenes Verschulden-, oder durch Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich polizeiliche Anzeige zu erstatten und WBLT unverzüglich zu benachrichtigen.
5.2 Die an dem Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.
5.3 Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten und Ähnlichem am Mietgegenstand ist der Mieter nur mit vorherigen schriftlichen Zustimmung von WBLT berechtigt. Der Mieter ist auf das Verlangen von WBLT verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrags den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf eigene Kosten wiederherzustellen.
5.4 Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
6. Gebrauch und Unterhaltung des Mietgegenstandes
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisungen und Wartungs-und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Er ist weiterhin verpflichtet, den Mietgegenstand im vertragsmäßigen Zustand zu erhalten.
7. Rechte Dritter, Informationspflicht
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand von sämtlichen, evtl. von Dritten in Bezug auf den Mietgegenstand geltend gemachten Rechten freizuhalten. Werden derartige Rechte geltend gemacht, hat der Mieter WBLT hiervon unverzüglich zu unterrichten. Er wird WBLT insbesondere unverzüglich vorab telefonisch über jede drohende oder bereits durchgeführte Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Einwirkung Dritter auf die Geräte (z. B. im Rahmen einer Zwangsvollstreckung) unterrichten und WBLT dies innerhalb von 24 Stunden in Textform bestätigen. Der Mieter hat gegenüber Dritten die Eigentumsrechte von WBLT deutlich kenntlich zu machen und im Bedarfsfalle Dritte hierauf besonders hinzuweisen.
7.2 Sämtliche Kosten für die Abwehr der Geltendmachung von Rechten durch Dritte trägt ausschließlich der Mieter.
8. Rückgabe des Mietgegenstandes
8.1 Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich in ordnungsgemäßer Weise an uns zurückzugeben.
8.2 Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurückgegeben, so hat der Mieter, unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadensersatz, zumindest den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten.
8.3 Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter den daraus entstehenden Schaden WBLT zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer evtl. Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichten.
9. Kündigung des Mieters
9.1 Der Mieter hat das Recht, einen Mietvertrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen in Textform zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Es wird im Falle der Kündigung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die gesamte Vergütung fällig. Im Falle einer frühzeitigen Kündigung ermäßigt sich die Miete wie folgt: Bis 30 Tage vor Mietbeginn um 80% der Miete Bis 14 Tage vor Mietbeginn um 50% der Miete Bis 7 Tage vor Mietbeginn um 40% der Miete Bis 2 Tage vor Mietbeginn um 20% der Miete
Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei WBLT maßgeblich.
9.2 Der Vertrag kann von WBLT ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch WBLT unmöglich macht.
III. AGB für den Verkauf
1. Verkauf / Eigentumsvorbehalt
1.1 Sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist, versteht sich der Kaufpreis als Netto-Preis, zzgl. Verpackung, Lieferung und Aufbau der Kaufsache sowie gesetzlicher Umsatzsteuer.
1.2 Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
1.3 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von WBLT, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat.
1.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist WBLT berechtigt, die Ware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Stand: 25.07.2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen WBLT GmbH & Co. KG; Registergericht Ingolstadt HRA 2681; Geschäftsführende Gesellschafter: Walther Bednarz & Jochen Graf